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Verspätete Fertigstellung

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 5. Dez. 2006 13:49
  • Neueste Antwort:vor 17 Jahren
Da die Konjunktur zur Zeit auf dem Bau ziemlich anzieht, habe ich als Bauleiter gerade das große Problem, überhaupt noch Handwerker auf die Baustelle zu bekommen. Folglich ist mein Fertigstellungstermin dem Bauherrn gegenüber bereits überzogen, Teilbereiche haben bis zu 2 Monate Verspätung.



Zwar habe ich (gottseidank) mehrere Behinderungen gegenüber dem Bauherrn laufen, das will jedoch später niemand mehr so recht wissen. Folglich ist die Stimmung gerade etwas angespannt (Rechtsanwaltschreiben etc...).



Jetzt mal meine Frage an die werte Kollegenschaft: Ich denke, ich bin hier nicht der Einzige, dem die Handwerker nicht pünktlich oder unterbesetzt auf der Baustelle erscheinen. Ein richtiges Druckmittel hat man ja auch meistens nicht (Auf eine Verzugsmeldung bekommt man umgehend eine wie auch immer geartete Behinderungsmeldung, sei es gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, zurück).



Wie reagieren bei Ihnen die Bauherren mittlerweile auf die Situation? Meine Kollegen haben so ziemlich das selbe Problem wie ich, teilweise warten Sie nur noch darauf, dass der Bauherr Vertragstrafe zieht und Schadenersatz für die berühmten 3% Mehrwertsteuer in Aussicht stellt.



Vor allem: Aufgrund der vielen Materiallieferschwierigkeiten dürfte es doch mittlerweile sogar möglich sein, Behinderung aufgrund fehlender Materiallieferungen zu stellen, oder nicht? Hat das vielleicht schon mal jemand probiert und durchgezogen?



Gruß Mathias

3 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: carl (inaktiv)
    • 6. Dez. 2006 08:03
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass verschiedene Bauherren die Situation einsehen, wenn man nur vernünftig mit ihnen redet und reinen Wein einschenkt.



    Ich muss sogar selber sagen, daß ich die Seiten gewechselt habe (arbeite jetzt für AG) und dort, wenn es nicht gerade extreme Zwänge (Einzug Mieter, Umzug Firma etc.) gibt, kann ich auch in der Entscheiderebene Verständnis bewirken, wenn alle mit offenen Karten spielen.



    Welches Projekt in der Industrie wird schon innerhalb der vorgegebenen Zeit fertig (siehe A380)?



    Für Deine Seite würde ich Dir aber empfehlen,



    - scharfe, datumsmäßig bestimmte Terminpläne zu vereinbaren

    - in den Vertrag Klausen aufzunehmen, die bei Übertreten eines Zwischentermins ohne weitere Mahnung sofort Verzug und dessen Folgen auslösen (das ist ja auch in der VOB so geregelt, eigentlich ist es klar), denn Abhilfe verlangen sind zahnlose Tiger)

    - kein zu kollegiales oder freundschafltiches Verhältnis mit den SUBs aufkommen lassen

    - selber mit den NU Vertragsstrafe vereinbaren

    - keine Angriffsfläche für Behinderungsanzeigen bilden



    Grüsse + viel Erfolg

    • Veröffentlicht von: Uwe (inaktiv)
    • 6. Dez. 2006 09:39
    Hallo Mathias,



    das ist wirklich ein leidiges Problem, aber wir haben 2 Druckmittel: Geld und Zeit. Mit Vertragsstrafe und Verzugsanzeigen sollte dagegen sparsam umgegangen werden, und auch nur bei Gewerken angewandt werden, die auf dem kritischen Weg liegen. Verzüge sollten jedoch generell genauestens protokolliert werden (mit max. 7 Tagen Einspruchsfrist).



    Bessere Druckmittel sind die wöchentliche Vorladung der jeweiligen Geschäftsführung zum Rapport mit Zielstellung verbindliche Termine zu fassen. Zum 2. sollten hier die Aufmaße nur gemeinsam geprüft werden und nur wirklich nutzungsfähige Bereiche zur Rechnungslegung zugelassen werden, die entsprechenden Zeiträume sollten in schwierigen Fällen voll ausgelastet werden - zügige Arbeit / zügige Bezahlung.



    Zu guter Letzt kann man mit Auftragsentzug oder Teilentzug mit allen finanziellen Folgen drohen. Durchsetzen kann dies, wie auch Verzugs- oder Vertragsstrafen, nur der Bauherr!



    Übrigens: Dem Bauherrn sollte stets vor Augen geführt werden, dass eine Beschleunigung der Arbeiten meist nur zu Lasten der Qualität möglich ist - welcher Bauherr möchte schon Pfusch akzeptieren?



    Ich hoffe, ich hab ein wenig helfen können, auch wenn damit das Problem nicht aus der Welt zu schaffen ist.



    Gruß Uwe

    • Veröffentlicht von: Tiefbau (inaktiv)
    • 6. Dez. 2006 18:14
    Hallo,



    die Situation ist sehr angespannt, dass merkt man auch bei uns im Raum Saarland/Rheinland-Pfalz.



    Ein offenes Verhältnis zwischen AG und AN sehe ich auch als die beste Lösung. Dies ist je nach AG oder AN jedoch nicht immer möglich. Ein Allheilmittel gibt es jedoch nicht



    Problematischer wird es natürlich, wenn man noch mit Nachunternehmern arbeitet. Diese jedoch mit einer Vertragsstrafe, die angemessen sein soll, zu belegen, macht nicht immer Sinn, da die Vertragsstrafe die einem von Seiten des AG droht, meißt viel größer ist, da die Auftragssumme auch höher ist und meißt ein Prozentsatz (5% der Auftragssummer) vereinbart ist.



    Ich sehe dann nur noch die Möglichkeit einer Schadenersatzklage. Dies ist jedoch der schlechteste Fall.



    Da das Jahr 2006 (16% MwSt.) bereits in 3 Wochen endet, wird das Gegensteuern in jedem Fall sehr schwierig.

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