Techn. Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Stabsstelle "Gewässerschutz"

5 Verbleibende Tage

Ort
Bochum
Veröffentlicht
Donnerstag, 9. März 2023
Ablaufdatum
Mittwoch, 5. April 2023
Fachgebiete
Bauingenieur, Wasserbau
Berufsfelder
Öffentlicher Dienst
Arbeitsverhältnis
Teilzeit, Vollzeit

Die Stadt Bochum mit ca. 371.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist mit einer Vielzahl anspruchsvoller Wissen­schafts-, Bildungs- und Kulturstätten sowie vielen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Erholung eines der wirtschaftlichen und kulturellen Zentren des Ruhrgebiets.

Das Tiefbauamt sucht für die Abteilung "Entwässerung" eine*n

Technische*n Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Stabsstelle "Gewässerschutz"

Kennziffer: 66-250

Bewerbungsfrist: 05.04.2023

Bewertung: EG 12 TVöD bzw. BesGr. A 12 LBesG

Die Beschäftigung erfolgt unbefristet.

Die Abteilung Entwässerung ist in fünf Sachgebiete gegliedert. Organisatorisch ist die / der Gewässerschutzbeauftragte innerhalb der Stabsstelle der Abteilungsleitung zugeordnet. Insgesamt sind in der Abteilung Entwässerung rd. 100 Mitarbeiterinnen und Mitar­bei­ter beschäftigt. Diese sind für ein Entwässerungsnetz, welches neben zahlreichen Sonderbauwerken aus rd. 1260 km Kanälen besteht, zu­ständig. Dazu kommen kommunale Wasserläufe von ca. 80 Kilome­ter.

Die Verpflichtung zur Bestellung einer / eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragten) ist im Wasser­haus­haltsgesetz (WHG) geregelt. Nach § 64 Abs. 1 WHG müssen Gewässerbenutzer*innen Betriebsbeauftragte für Gewässer­schutz bestellen, wenn das Unternehmen an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten darf, oder wenn eine behördliche Anordnung nach § 64 Abs. 2 WHG erfolgt ist.

Ihre Aufgaben:

  • Sie überwachen der Einhaltung von Vorschriften, Nebenbe­stim­mungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Abwasser­an­lagen im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse, teilen festgestellte Mängel mit und schlagen geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung mit.
  • Sie entwickeln Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des Abwasseranfalls und führen diese innerbetrieblich ein.
  • Auch die Aufklärung der Kollegen*innen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrich­tungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung gehört zu Ihrem Aufgabenbereich.
  • Sie erstatten als Gewässerschutzbeauftragte*r jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
  • Sie begleiten und beraten die Sachgebiete Objektplanung und Grundlagenplanung bei der Aufstellung der Genehmigungs­un­ter­­lagen, koordinieren terminlich befristete Erlaubnisse und stellen sicher, dass in den gewässerrelevanten Bereichen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Berücksichtigung finden.
  • In dieser Hinsicht beraten und unterstützen Sie die fünf Sach­ge­biete der Entwässerungsabteilung bei allen Fragestellungen zur EU WRRL und nehmen als Vertreter*in es Tiefbauamtes an Ab­stimmungen mit den unterschiedlichen Genehmigungs­be­hör­den (Untere- und Obere Wasserbehörde) teil.

Unsere Anforderungen:

Die Aufgabenwahrnehmung erfordert ein abgeschlossenes Hoch­schul­studium des Bauingenieurwesens, des Umwelt­inge­nieur­wesens oder der Landespflege (Dipl.- Ing TU/TH/U/ FH, Bachelor oder Master) mit Schwerpunkt in der Siedlungswasserwirtschaft bzw. Wasser­wirt­schaft oder eines vergleichbaren Studiums. Ebenfalls werden um­fassende Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft bzw. Siedlungsentwässerung er­war­tet.

Gute und umfassende Kenntnisse der EU Wasserrahmenrichtlinie, des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG), des Trennerlasses, der SüWVO NRW sowie des Bundes­immissions­schutzgesetzes (BImschG) sowie der relevanten Regel­wer­ke, Richtlinien und Erlasse sind für Ihre Aufgabenerledigung unab­ding­bar.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde im Sinne des § 64 Wasserhaushaltsgesetz und Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Fachkunde wird durch entsprechende Lehrgänge erworben. Grundlegende technische, natur­wissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind zwingend erforderlich.

Unser Angebot:

Die Stadt Bochum befindet sich im Aufbruch. Mit der Bochum Strategie sind wichtige Weichen der Stadtentwicklungen gestellt. An diesem Erfolgsprozess können Sie aktiv mitwirken. Hier wird eine fachübergreifende Zusammenarbeit an gesamtstädtischen Projekten großgeschrieben. Der Kompass für gute Zusammenarbeit und Führung schafft den Rahmen für eine moderne, gestaltende und dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung.

Wir fördern individuell Ihre Kompetenzen und bieten umfangreiche Fort- und Weiterbildungen an. Ihre Gesundheit und Zufriedenheit liegen uns als Arbeitgeberin am Herzen. Daher freuen wir uns, für familienfreundliche und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wir sind stolz darauf, Ihnen nicht nur flexible Arbeitszeitmodelle und viel­fältige Teilzeitmöglichkeiten zu bieten, sondern auch mobiles Arbei­ten sowie Betriebssportgruppen und gesundheitliche Präventions­angebote.

Sie erhalten Entgelt nach einem Tarifvertrag, der eine Sonderzuwen­dung und Leistungsorientierte Bezahlung vorsieht. Darüber hinaus zahlt die Stadt Bochum für Sie Beiträge zur Ver­sor­gungs­an­stalt des Bundes und der Länder, so dass Sie später eine Zusatzrente erhalten. Mit unserem Jobticket und dem Jobrad haben Sie zudem die Möglichkeit, umweltbewusst und kostengünstig zur Arbeit zu fahren.

Zusätzliche Informationen:

Grundsätzlich können die Aufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann, orientiert an den dienstlichen Erfordernissen, vereinbart werden. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre Vorstellungen mit.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt.

Fragen beantworten Ihnen gerne:

Fachamt: Dr. Marko Siekmann, Telefon 0234 / 910-3640, E-Mail: msiekmann@bochum.de

Personaleinsatz: Sandra Fagone, Telefon 0234 / 910-4075, E-Mail: sfagone@bochum.de

Sind Sie interessiert?

Wenn "Ja" - dann bewerben Sie sich bitte bis zum 05.04.2023 ausschließlich online über das Stellenportal www.interamt.de.

Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungs­ver­wal­tung im Herzen des Ruhrgebiets. Um diesen Anspruch und die Qualitäten unserer Arbeit kontinuierlich zu verbessern, stärken wir Diversität und kulturelle Vielfalt. Wir pflegen eine Unter­neh­mens­kultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familienge­schich­te sind ausdrücklich willkommen.

www.bochum.de

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