Sachbearbeiter*in für den Bereich Radverkehrsplanung
- Stellenanbieter
- Stadt Göttingen
- Ort
- Göttingen
- Brutto/ Jahresgehalt
- EG 12 TVöD
- Veröffentlicht
- Donnerstag, 21. September 2023
- Ablaufdatum
- Donnerstag, 12. Oktober 2023
- Fachgebiete
- Bauingenieur, Führungsaufgaben, Koordinator, Planer, Straßenbau & Schienenverkehr
- Berufsfelder
- Öffentlicher Dienst
- Homeoffice
- möglich
Die Stadt Göttingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Mobilität und Verkehrsplanung im Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung eine*n
Sachbearbeiter*in für den Bereich Radverkehrsplanung.
Stelleninformationen
Vergütung: bis EG 12 TVöD
Arbeitszeit: 39 Std./Woche; Teilzeit ggf. möglich
Einstellung: unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 12. Oktober 2023
Ihre Aufgaben
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die
- Ausarbeitung von komplexen Radwegekonzepten und Radwegeplanungen, wozu bspw. die Umsetzung des Radverkehrsentwicklungsplans, die Weiterführung des Radschnellwegs und der Ausbau des Fahrradstraßennetzes unter Berücksichtigung verkehrlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und umweltrelevanter Gesichtspunkte zählen,
- Beauftragung und Betreuung von Ingenieurbüros bei Radverkehrsplanungen und Gutachten,
- die Erarbeitung von verkehrlichen Konzeptionen für Bebauungspläne und städtebauliche Großprojekte mit dem Schwerpunkt Radverkehrsplanung sowie
- Vertretung der Stadt Göttingen in externen Gremien (AGFK, Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege) und bei kommunalen bundesweiten Radverkehrsveranstaltungen (Fahrradkommunalkonferenz).
Ihr Profil
Sie verfügen nachweislich über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium
- des Bauingenieurwesens, des Verkehrsingenieurwesens, der Verkehrsplanung, des Mobilitätsmanagements, der Geografie (nachweislich mit einer Vertiefung in Verkehrsplanung), der Stadtplanung (nachweislich mit einer Vertiefung in Verkehrsplanung) oder
- eines vergleichbaren und für die o.g. Aufgaben einschlägigen Studiengangs.
Wünschenswert sind
- eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sowie
- Erfahrungen in der Bürgerbeteiligung und im Projektmanagement.
Als zertifizierte TOP-Arbeitgeberin Südniedersachsen bieten wir
- flexible Arbeitsbedingungen (flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Teilzeitarbeitsmodelle, bis zu 50 Prozent Homeoffice, mobiles Arbeiten)
- lebensphasenbewusstes Arbeitsumfeld (u.a. Krippenbelegplätze, Sonderurlaubsformen z.B. bei pflegebedürftigen Angehörigen, Freistellungsmöglichkeiten für Bildungsurlaube)
- betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Kooperationen mit Fitnessstudios, Vorträge, Kursangeboten in der Mittagspause und Vergünstigung in den Schwimmbädern der GoeSF)
- vielfältige, an das Berufsbild und Ihre Person angepasste Fortbildungsprogramme und Karrieremöglichkeiten
- Leistungen aus dem TVöD bei Tarifbeschäftigten: leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Urlaub im Jahr
Der Fachdienst Mobilität und Verkehrsplanung wird derzeit neu aufgestellt, um künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Werden Sie Teil dieses Teams und arbeiten gemeinsam mit motivierten und engagierten Kolleg*innen an einer zukunftsweisenden Mobilitätsplanung für Göttingen.
Die Stadt Göttingen strebt an, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Verwaltung abbildet. Wir erkennen damit Vielfalt als Teil unserer Unternehmenskultur an. Unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung und Identität oder Behinderung heißen wir alle Talente, die uns voranbringen wollen, willkommen. Dafür stehen wir mit unserer Unterschrift unter der Charta der Vielfalt ein. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Kontaktinformationen
Fachliche Fragen: Frau Both (Tel.: 0551/400-2945)
Fragen zum Auswahlverfahren: Frau Menke (Tel.: 0551/400-2196)
Datenschutz
Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.