Stadt Schweinfurt

Stadtratsmitglied (m/w/d) für die Leitung des Referats Stadtentwicklung, Bauen und Forst

2 Verbleibende Tage

Stellenanbieter
Stadt Schweinfurt
Ort
Schweinfurt
Brutto/ Jahresgehalt
BesG B2 / B3 BayBesO
Veröffentlicht
Montag, 7. Oktober 2024
Ablaufdatum
Sonntag, 10. November 2024
Berufsfelder
Öffentlicher Dienst
Arbeitsverhältnis
Befristet, Vollzeit

Mit rund 54.0000 Einwohnern ist Schweinfurt nicht nur die wichtigste Industrie­stadt Nordbayerns, sondern mit einer Vielzahl an Museen und einem Standort der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt auch im Bereich Kunst und Wissenschaft eine lebenswerte Stadt in einer abwechslungs­reichen Region.

Wir suchen zum 01. August 2025 ein:

Berufsmäßiges Stadtratsmitglied (m/w/d)

für die Leitung des Referats Stadt­entwicklung, Bauen und Forst

(Besoldungsgruppe B2 / B3 BayBesO)

Als strategisch agierende Führungs­persönlichkeit leiten Sie mit Ihren umfassenden Steuerungs- und Koordinations­kompetenzen agil und innovativ Ihr Referat mit derzeit rund 350 Beschäftigten zu dem das Stadt­entwicklungs- und Hochbauamt, das städtische Forstamt, das Tiefbauamt, der Servicebetrieb Bau und Stadtgrün sowie der Wildpark an den Eichen zählen.

Im Rahmen Ihres Aufgaben­bereichs sind sie verantwortlicher Ansprech­partner für den Ober­bürgermeister, den Stadtrat sowie dessen Ausschüsse.

Sie verfügen über:

  • die laufbahn­rechtliche Qualifikation für die vierte Qualifikations­ebene der Fach­laufbahn Natur­wissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bau­technischer und umwelt­fachlicher Verwaltungs­dienst, Fachgebiet Hoch- oder Städtebau oder ein abgeschlossenes wissenschaft­liches Hochschul­studium (Master / Diplom Univ.) in den Fach­richtungen Architektur, Bauingenieur­wesen, Stadt- und Regional­planung oder vergleichbar mit einer nach­gewiesenen mindestens dreijährigen Tätigkeit in verantwortlicher Stellung dem künftigen Aufgabengebiet entsprechend
  • die Wählbarkeit für das Amt eines haupt­beruflichen ersten Bürgermeisters (m/w/d) gemäß Art. 39 Gemeinde- und Landkreis­wahlgesetz (GLKrWG)
  • hohe fachliche Kompetenz, nachgewiesen durch einschlägige Berufserfahrung, idealerweise im Bereich des öffentlichen Dienstes
  • analytisch-strukturiertes Denkvermögen verbunden mit einer hohen Flexibilität im Hinblick auf die Erarbeitung neuer Themenkomplexe
  • hohe Belastbarkeit und überdurch­schnittliche Einsatz­bereitschaft, regelmäßig auch außerhalb üblicher Dienstzeiten
  • Kooperations- und Konflikt­fähigkeit gepaart mit Entscheidungs­freude, Überzeugungs­kraft und Durch­setzungs­vermögen
  • Geschick in der Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungs­gremien und -trägern
  • Offenheit für Veränderungen und gegenüber digitalen Prozessen

Sie werden vom Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrats­mitglied, dessen Funktion in anderen Bundesländern dem eines Beigeordneten (m/w/d) bzw. eines Dezernenten entspricht, für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2031, eine Wiederwahl ist möglich.

Als Beamter (m/w/d) auf Zeit erhalten Sie in Ihrer ersten Amtszeit Dienstbezüge nach der Besoldungs­gruppe B2 der Bayerischen Besoldungs­ordnung (BayBesO) sowie eine monatliche Dienst­aufwands­entschädigung. Ab der zweiten Amtszeit erfolgt die Besoldung nach B3 BayBesO.

Möchten Sie Ihre Zukunft bei uns Stadt finden lassen?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Welt­anschauung und Religion aus­schließlich online auf dem Bewerbungsportal der Stadt Schweinfurt bis zum 10.11.2024.

Ein erstes Auswahl­verfahren ist für den Zeitraum vom 18.11. – 22.11.2024 vorgesehen.

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die ausge­schriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem Schwer­behinderten geeignet; Schwer­behinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Auskünfte zu den Aufgaben und dem Anforderungs­profil erteilt Ihnen gerne das Personal- und Organisations­amt, Frau Schröder (Tel. 09721/51-270).

www.schweinfurt.de