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Eintragung in Baukammer: Für Freiberufler verpflichtend oder nicht?

  • Veröffentlicht von Nid am 10. Aug. 2023 13:36

Ich habe vor kurzem eine Anstellung als konstruktiver Ingenieur gefunden und parallel dazu begonnen, als Freiberufler im Bereich Tragwerksplanung zu arbeiten. Um meinen beruflichen Status zu regeln, habe ich mich bei der Baukammer Berlin als Pflichtmitglied eingetragen und eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Vor Kurzem erhielt ich einen Brief von der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich verpflichtet bin, mich bei ihnen anzumelden und einen monatlichen Mindestbeitrag von 169 Euro zu zahlen, da ich als Pflichtmitglied bei der Baukammer registriert bin.

Angesichts der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus meinen Mitgliedschaften ergeben - wie die monatlichen Beiträge an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau, Mitgliedsbeiträge an die Baukammer Berlin und anfallende Steuern - mache ich mir Sorgen um meine Einkünfte. Nach Abzug dieser Kosten bleibt von meinem jährlichen Einkommen von maximal 12.000 Euro nur noch wenig übrig.

Ich frage mich, ob es erforderlich ist, mich als Pflichtmitglied bei der Baukammer Berlin einzutragen, um als Selbstständiger die statischen Berechnungen erstellen zu dürfen. Reicht es nicht als Freiwilliger Mitgliedschaft ?

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