
Baumeister Akademie Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann 069 / 480038 - 45 [email protected] Ginnheimer Strasse 48 Frankfurt 60487 DE
Bauzeitmanagement und Planerhonorar bei gestörtem Planungs- und Bauablauf
Die Planung, Umsetzung und Einhaltung der Bauzeitabläufe ist für Architekten und Ingenieure in der gesamten Bauabwicklung von erheblicher Bedeutung. Die professionelle zeitliche Vorplanung ist dabei ebenso wichtig, wie die richtige Reaktion bei Bauzeitstörungen (Verzug und Behinderung). Auch Fragen eines zusätzlichen Planerhonorars stellen sich regelmäßig bei gestörten Abläufen.
Themen:
1. Vertragliche Regelungen zur Bauzeit
2. Grundlagen des Verzugs
3. Rechtsfolgen des Verzugs
4. Stockender Bauablauf
5. Unterschiede Schadensersatz und Vertragsstrafe
6. Behinderung und Folgen
7. Welche Auswirkungen haben Nachträge auf die Bauzeit?
8. Können Architekten und Ingenieure Mehrhonorar bei Planungs- und Bauzeitverlängerung beanspruchen?
Informationen
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann
Tel. 069 / 480038 - 45
[email protected]
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