
TAE Technische Akademie Esslingen e.V. Wolfgang Krause (0711) 34008-57 [email protected] An der Akademie 5 Ostfildern 73760 DE
Das neue Bauvertragsrecht - Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (ab 01.01.2018) – mit weitreichenden Auswirkungen, auch auf VOB-Verträge
Das BGB wurde 2017 geändert. Ab 1.1.2018 gelten völlig neue Regeln im BGB-Bauvertrag und im Kaufrecht beim Einbau der Kaufsache – mit umfassenden Rückgriffsrechten der Bauhandwerker. Private Auftraggeber werden wohl künftig seltener die VOB/B vereinbaren. Wer die neuen Regeln nicht kennt, kann sich nicht richtig verhalten und wird dadurch Rechtsnachteile erleiden. Das neue Bauvertragsrecht findet Anwendung auf alle Schuldverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2018 entstanden sind. Das betrifft zum Beispiel alle Bauverträge, die ab Januar 2018 geschlossen wurden. Für Bauverträge, die bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen wurden, deren Abwicklung erst 2018 stattfand, galt jedoch noch das bisherige Recht. Durch diese Reform entstehen zunächst Unklarheiten, zum Beispiel in Hinblick auf Überschneidungen zur VOB/B. Dieses Seminar gibt klare Empfehlungen zum Umgang mit den neuen gesetzlichen Regelungen.
Informationen
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart für Zivilsachen i.R., ehem. Lehrbeauftragter für ziviles Baurecht an der Universität Stuttgart
Ansprechpartner
Wolfgang Krause
Tel. (0711) 34008-57
[email protected]
http://www.tae.de


Für Veranstalter
Newsletter - 1x monatlich mit aktuellen Meldungen, Interviews und Terminen Jobletter / Newsletter
Fachausbildung "Kathodischer Korrosionsschutz (KKS)" - Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung DIN EN ISO 15257 für erdverlegte Anlagen, Stahlbeton und Innenschutz

Sachkundiger Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen: Ausbildung im Sinne der DAfStb-Instandhaltungsrichtlinie unter Beachtung weiterer Regelwerke (u.a. BASt und BAW)
